Beratungsvertrag
Zwischen Orcun Söyünmez Executive Consulting und dem Auftraggeber.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Berater übernimmt für den Auftraggeber die exklusive Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung der Position [Position]. Der Berater verpflichtet sich, den Markt methodisch zu analysieren und nur Kandidaten vorzustellen, die dem vereinbarten Anforderungsprofil entsprechen.
§ 2 Honorar und Fälligkeit
Das Gesamthonorar für das Mandat basiert auf der 1/3-Regelung des voraussichtlichen Brutto-Jahreszielgehalts der zu besetzenden Position. Die Fakturierung erfolgt in drei Teilbeträgen:
- Rate 1: Ein Brutto-Monatsgehalt bei Mandatserteilung (Projektstart).
- Rate 2: Ein Brutto-Monatsgehalt bei Präsentation der Shortlist qualifizierter Kandidaten.
- Rate 3: Ein Brutto-Monatsgehalt bei Unterzeichnung des Anstellungsvertrages durch den Kandidaten.
§ 3 Nebenkosten & Spesen
Direkte Auslagen (z.B. Reisekosten des Beraters oder Inseratskosten) werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber eins zu eins weiterberechnet. Reisekosten der Kandidaten trägt der Auftraggeber nach den internen Reiserichtlinien direkt.
§ 4 Replacement-Garantie
Sollte der durch den Berater vermittelte Kandidat das Unternehmen innerhalb der ersten 6 Monate nach Eintritt verlassen oder die Zusammenarbeit durch den Auftraggeber beendet werden, führt der Berater die Suche einmalig kostenfrei (ohne Honoraranspruch, zzgl. Sachkosten) erneut durch.
§ 5 Exklusivität & Abwerbeverbot
Der Auftraggeber sichert dem Berater für die Dauer des Projektes Exklusivität zu. Der Berater verpflichtet sich, während des Mandates und 12 Monate darüber hinaus keine Mitarbeiter des Auftraggebers aktiv abzuwerben.
§ 6 Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit über alle geschäftsinternen Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Kandidatendaten erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO.
Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters. Dieser Entwurf dient der Abstimmung im Rahmen des Erstgesprächs.